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   BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95   

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BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95 (https://dejure.org/1995,9885)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1995 - 3 StR 552/95 (https://dejure.org/1995,9885)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - 3 StR 552/95 (https://dejure.org/1995,9885)
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  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 [= BGH NStZ 1994, 593, 594]; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445 ).
  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 [= BGH NStZ 1994, 593, 594]; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445 ).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 [= BGH NStZ 1994, 593, 594]; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445 ).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 [= BGH NStZ 1994, 593, 594]; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445 ).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 196/91

    Verfassungsmäßigkeit einer auf Angaben des verdeckten Ermittlers gestützten

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - 3 StR 552/95
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen zur Verfolgung der besonders gefährlichen und schwer aufklärbaren Kriminalität, zu der insbesondere der Rauschgifthandel gehören kann, Vertrauenspersonen der Polizei und verdeckt ermittelnde Polizeibeamte eingesetzt werden (z.B. BGHSt 32, 115, 121/122 - GSSt; 32, 345, 346; 40, 211 [= BGH NStZ 1994, 593, 594]; BVerfGE 57, 250, 284; BVerfGE - 2. Kammer des 2. Senats - NStZ 1991, 445 ).
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